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BVerwG (1 B 142.94) | Datum: 20.07.1994
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Sie ist unzulässig. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer [...]