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Ist die internationale Zuständigkeit des in der Bundesrepublik Deutschland angerufenen Familiengerichtes für ein Scheidungsverfahren gegeben, so steht die Anhängigkeit der Ehesache vor einem ausländischem Gericht (hier: Tennessee, USA), der Zulässigkeit des Antrages vor dem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland dann nicht entgegen, wenn das das Verfahren vor dem ausländischen Gericht einleitende Schriftstück dem Antragsgegner des Verfahrens nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Unabhängig davon entfällt das Hindernis der etwaigen ausländischen Rechtshängigkeit dadurch, daß sich beide Parteien rügelos auf das Scheidungsverfahren vor dem inländischen Gericht einlasse. Ein Versorgungsausgleich kann dann nicht stattfinden, wenn ein Ausgleich zum Nachteil des Ehegatten ,der allein inländische Anwartschaften erworben haben kann, gem. § 1587c BGB wegen grober Unbilligkeit ausscheiden müßte und ein Versorgungsausgleich zum Nachteil des anderen Ehegatten zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen (fehlende Unverfallbarkeit der Anwartschaft und Unmöglichkeit der Wertermittlung) unmöglich ist.
FamRZ 1994, 837 FuR 1994, 172 NJW-RR 1995, 329 NVwZ 1995, 108 [...]
Wird ein Scheidungsantrag zugestellt, der nicht von einem beim Familiengericht oder übergeordneten Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet ist, tritt das Ende der Ehezeit i.S.d. § 1587 Abs. 2 BGB nicht ein. Ein postulationsfähiger Anwalt kann die unwirksame Prozeßhandlung genehmigen. Wird die Prozeßhandlung prozessual wirksam, treten auch ihre materiellrechtlichen Wirkungen ein, aber nicht rückwirkend (ex tunc) sondern erst von diesem Zeitpunkt an (ex nunc), wenn diese Wirkungen nach ihrer bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Bewirkung der Prozeßhandlung nicht mehr zur Disposition der Prozeßparteien stehen, sondern von willkürlicher Beeinflussung durch sie freigehalten werden und objektiv bestimmbar sein sollen. Das ist der Fall bei der Frage, wann das Ende der Ehezeit eintritt.
FamRZ 1996, 297 NJW-RR 1995, 518 OLGReport-Celle 1994, 137 [...]