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Für die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen (hier: Bettgitter, Stecktisch) reicht es aus, daß die/der Betroffene nach Verlassen des Heims planlos und ohne Beachtung des Straßenverkehrs umherirrt, sich dadurch Gefahren aussetzt und daß andere Sicherungsvorkehrungen - sei es auch nur aus personellen Gründen - nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
BtPrax 1993, 138 FamRZ 1994, 992 OLGReport-Frankfurt 1993, 185 [...]
Mögliche Versagung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs einer getrennt vom Ehemann lebenden Ehefrau, die - wenn auch nach vorausgegangener 'Erosion der ehelichen Beziehungen' - eine auf Dauer angelegte intime Beziehung zu einem anderen Mann begründet hat, wobei letzteres nicht zur Begründung eines gemeinsamen Haushalts geführt haben muß.
FamRZ 1994, 169 NJW-RR 1994, 456 OLGReport-Frankfurt 1993, 284 [...]
»Eine kurz vor der Ehescheidung für zwei Jahre aufgenommene, höher bezahlte Auslandstätigkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Entwicklungsdienst prägt nicht die ehelichen Lebensverhältnisse, selbst wenn der Unterhaltspflichtige zu Beginn der Ehe schon einmal eine ähnliche, höher bezahlte Auslandstätigkeit ausgeübt hat.«
FamRZ 1994, 514 NJW-RR 1993, 966 OLGReport-Frankfurt 1993, 134 [...]