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OLG Zweibrücken (5 UF 57/92) | Datum: 03.12.1993
(Auszug) Soweit sich die Antragsgegnerin gegen den Scheidungsausspruch wendet, ist ihre Berufung unzulässig, weil die Parteien insoweit wirksam einen Rechtsmittelverzicht vereinbart haben. Dies ergibt sich mit [...]