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Für die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen (hier: Bettgitter, Stecktisch) reicht es aus, daß die/der Betroffene nach Verlassen des Heims planlos und ohne Beachtung des Straßenverkehrs umherirrt, sich dadurch Gefahren aussetzt und daß andere Sicherungsvorkehrungen - sei es auch nur aus personellen Gründen - nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
BtPrax 1993, 138 FamRZ 1994, 992 OLGReport-Frankfurt 1993, 185 [...]
Mögliche Versagung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs einer getrennt vom Ehemann lebenden Ehefrau, die - wenn auch nach vorausgegangener 'Erosion der ehelichen Beziehungen' - eine auf Dauer angelegte intime Beziehung zu einem anderen Mann begründet hat, wobei letzteres nicht zur Begründung eines gemeinsamen Haushalts geführt haben muß.
FamRZ 1994, 169 NJW-RR 1994, 456 OLGReport-Frankfurt 1993, 284 [...]