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»Nach der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist die Partei wegen der sie treffenden Verpflichtung zu kostensparender Prozeßführung grundsätzlich verpflichtet, einen Auskunftsanspruch gemäß § 1587e Abs. 1 BGB als Nebenanspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs geltend zu machen, wenn bereits das Ehescheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich als Verbundsache anhängig ist. Die mit der Verfolgung des Auskunftsanspruchs in einem gesonderten Verfahren verbundenen Anwaltsgebühren können allerdings dann nach § 128 BRAGO festsetzungsfähig sein, wenn die Partei in der Verbundsache durch das Gericht darauf hingewiesen wurde, die Auskunftsforderung müsse in einem eigenständigen Prozeß durchgesetzt werden.«
FamRZ 1994, 315 JurBüro 1994, 233 OLGReport-Düsseldorf 1994, 102 [...]
Hat einer der Ehegatten in der Ehezeit ausländische Versorgungsanwartschaften erworben, so sind diese grundsätzlich zusammen mit den inländischen Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Steht fest, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte ausländische Anrechte hat, läßt sich aber deren Umfang (Höhe) nicht feststellen, so kann ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich insgesamt nicht durchgeführt werden. In einem solchen Fall ist der Ausgleich aller Anwartschaften der Parteien dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorzubehalten.
DRsp I(166)318e-f FamRZ 1994, 903 OLGReport-Düsseldorf 1993, 357 [...]
1. Ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung im Sinne des § 68b Abs. 1 FGG muß enthalten: a) detaillierte Angaben über Art und Ausmaß der Behinderung, wissenschaftlich begründet b) eine Darstellung der Aufgabenkreise c) eine Prognose über die Dauer der Betreuungsbedürftigkeit d) Vorschläge zur Besserung der Hilfsbedürftigkeit 2. Ein Einwilligungsvorbehalt gemäß § 1903 BGB ist nicht ohne weiteres deshalb entbehrlich, weil der Betreute geschäftsunfähig ist. 3. Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Betreuten gehören nicht in den Tenor der Entscheidung, sondern, wenn überhaupt, in die Gründe.
BtPrax 1993, 175 DRsp-ROM Nr. 1996/16711 DRsp-ROM Nr. 1996/16716 FamRZ 1993, 1224 [...]
»Mit der Vaterschaftsfeststellungsklage eines ausländischen (hier: polnischen) Kindes kann ein Anspruch auf Unterhalt auch in der Form des Regelunterhalts nicht zulässigerweise verbunden werden, wenn das anzuwendende ausländische Unterhaltsrecht ein dem deutschen Regelunterhalt entsprechendes System nicht kennt.«
Der Senat hat die Revision zugelassen. DAVorm 1993, 460 DRsp IV(418)289j FamRZ 1993, 983 [...]