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1. Verpflichtet sich der Unterhaltsschuldner freiwillig zur Finanzierung eines Zweitstudiums mit einem monatlichen Betrag von 500 DM und ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich von einem Bedarf des Kindes von 800 DM die Rede (= Regelbedarf nach den Hammer Leitlinien im März 1991), so kann der Unterhaltsschuldner erfolgreich Abänderungsklage erheben, wenn der Bedarf durch spätere Bewilligung von BAFÖG in Höhe von 800 DM und durch die Auszahlung des Kindergeldes von 70 DM anderweitig gedeckt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob zum Zeitpunkt der Unterhaltsvereinbarung eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung bestanden hat oder nicht. 2. Dem studierende Kind ist es auch in diesem Fall im Verhältnis zu den unterhaltsverpflichteten Eltern zuzumuten, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Darlehen in Anspruch zu nehmen.
DRsp IV(418)281g FamRZ 1994, 1343 NJW-RR 1994, 964 OLGReport-Hamm 1994, 56 [...]
Abänderungsklage im Falle eines ausländischen (hier: polnischen) Unterhaltstitels: a. Eine Behandlung wie eine Erstklage kommt nur dann in Betracht, wenn sich die für die Verurteilung maßgebenden Verhältnisse objektiv nicht feststellen lassen; zu einer solchen Wertung reichen - mit Rücksicht auf die Darlegungslast der klagenden Partei - etwaige Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung nicht aus. b. Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt nicht schon in der - ausschließlich für den Außenwert der Währung maßgebenden - Entwicklung des Wechselkurses (DM : Zloty).
DRsp IV(418)279a-b FamRZ 1994, 763 NJW-RR 1994, 649 OLGReport-Hamm 1994, 55 [...]
Wird ein Versäumnisurteil auf Zahlung von Unterhalt im Wege der einstweiligen Verfügung dem Verfügungsbeklagten von Amts wegen zugestellt und beantragt der Verfügungskläger einen Tag später einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der zwei Tage später erlassen wird, so sind die Voraussetzungen des § 929 Abs. 2, Abs. 3 ZPO erfüllt, auch wenn die Zustellung im Parteibetrieb erst drei Monate später erfolgt.
FamRZ 1994, 1479 NJW-RR 1994, 521 OLGReport-Hamm 1994, 153 [...]