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Macht ein Elternteil Kindesunterhalt in Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB geltend, so ist die Bedürftigkeit des Kindes für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe maßgebend, nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des klagenden Elternteils. Zur Begründung verweist der Senat auf den Beschluß des Kammergerichts vom 26.09.1988, abgedruckt in FamRZ 1989, 82.
Ebenso OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 1041 . DRsp IV(418)276a FamRZ 1994, 635 NJW-RR 1994, 388 [...]
Abänderungsklage im Falle eines ausländischen (hier: polnischen) Unterhaltstitels: a. Eine Behandlung wie eine Erstklage kommt nur dann in Betracht, wenn sich die für die Verurteilung maßgebenden Verhältnisse objektiv nicht feststellen lassen; zu einer solchen Wertung reichen - mit Rücksicht auf die Darlegungslast der klagenden Partei - etwaige Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung nicht aus. b. Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt nicht schon in der - ausschließlich für den Außenwert der Währung maßgebenden - Entwicklung des Wechselkurses (DM : Zloty).
DRsp IV(418)279a-b FamRZ 1994, 763 NJW-RR 1994, 649 OLGReport-Hamm 1994, 55 [...]