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BGH (XII ZR 38/92) | Datum: 06.10.1993
I. Der in Karlsruhe ansässige Rechtsanwalt Dr. Schott ist durch Senatsbeschluß vom 27. Januar 1993 im Wege der Prozeßkostenhilfe dem in Ost-Berlin wohnhaften Beklagten beigeordnet worden und hat diesen im [...]