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BVerwG (6 B 53.93) | Datum: 21.09.1993
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der mit ihr allein geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) ist nicht gegeben. Aus dem Vorbringen der [...]