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BGH (II ZB 10/93) | Datum: 20.09.1993
I. Die Beklagte ist durch Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 21. Oktober 1992 zur Zahlung von 84.553,62 DM nebst Zinsen verurteilt worden. Gegen die ihr am 4. November 1992 zugestellte Entscheidung hat sie [...]