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OLG München (12 UF 1271/92) | Datum: 06.04.1993
Auf den Antrag des Beklagten war die Kostenfolge des § 269 Abs. 3 ZPO für den ersten Rechtszug unter vollständiger Neufassung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung auszusprechen. 1) Das Familiengericht hatte den [...]