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Ist die Ehe der Parteien durch Urteil des Kreisgerichts vor dem Beitritt der neuen Bundesländer (03.10.1990) geschieden worden, der Unterhaltsverpflichtete noch vor dem Beitritt und die Berechtigte danach in das Gebiet der alten Bundesländer umgezogen, so richtet sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Berechtigten nach dem BGB (hier nach § 1570 BGB).
Die zugelassene Berufung ist eingelegt. FamRZ 1994, 706 [...]
»1. Das deutsche Gericht, das die Ehe der Eltern scheidet, ist auch dann nicht international zuständig, über das Sorgerecht für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien zu entscheiden, wenn die Eltern eine Sorgerechtsregelung im Verbund wünschen. 2. Das Gericht, das seine Zuständigkeit in einer Sorgerechtssache verneint, ist nicht gehalten, Eltern und Kind anzuhören.«
FamRZ 1993, 1108 NJW-RR 1994, 268 OLGReport-Düsseldorf 1993, 216 [...]