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BGH (XII ZR 178/91) | Datum: 27.01.1993
Die Parteien lebten während ihrer in der damaligen DDR geführten Ehe im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft gemäß §§ 13 ff DDR-FGB. Zu ihrem gemeinschaftlichen Eigentum gehörte neben [...]