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Zur Bedarfsberechnung der Unterhaltsansprüche eines in Polen lebenden Kindes: Im Prozeßkostenhilfeverfahren kann der Bedarf für die Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage mit 2/3 des Satzes der Düsseldorfer Tabelle angesetzt werden.
FamRZ 1993, 103 LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 123 NJW-RR 1993, 651 [...]
Die durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (hier: einen von der damals noch nicht sorgeberechtigten Mutter beauftragten Rechtsanwalt) ausgesprochene Mahnung zur Zahlung von Kindesunterhalt wird nicht rückwirkend wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter des Unterhaltsgläubigers sie im Nachhinein genehmigt.
LSK-FamR/Hannemann, § 1613 BGB LS 16 NJW-RR 1992, 1093 [...]
A. Entspricht eine von vornherein geplante weitere Ausbildung (hier: Besuch der Fachoberschule mit dem Ziel Informatik/BWL zu studieren) nach Abschluß einer Lehre nicht den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes, so steht ihm selbst dann kein Anspruch gegen die Eltern auf Finanzierung dieser weiteren Ausbildung zu, wenn Bewerbungen im zunächst erlernten Beruf (hier: Bürokauffrau) fehlgeschlagen sind. B. § 1611 BGB setzt das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs voraus.
FamRZ 1992, 593 LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 45 LSK-FamR/Hannemann, § 1611 BGB LS 1 [...]