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Versorgungsausgleich-Berechnung der betrieblichen Altersversorgung: 1. Die Werksrente der Thyssen Stahl AG kann nicht als volldynamisch anerkannt werden, weil sie im Leistungsstadium nicht in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie die Beamtenversorgung oder die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Der Rentenversicherungsträger ist auch insoweit beschwerdeberechtigt, als er geltend macht, das Amtsgericht habe im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Berechnung der Rentenanwartschaften, die auf das bei dem Rentenversicherungsträger geführte Konto der Antragsgegnerin übertragen worden sind, die Betriebsrente des Antragstellers zu gering bewertet.
DRsp I(166)264b FamRZ 1993, 813 OLGReport-Düsseldorf 1993, 76 [...]
»1. § 91 Abs. 2 BSHG steht der rückwirkenden Überleitung von Unterhaltsansprüchen, über die der Unterhaltsberechtigte bereits einen Titel erstritten hat, nicht entgegen. 2. Dem Sozialamt kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels, den eine geschiedene Ehefrau erstritten hat, nicht erteilt werden, wenn die Zustellung der Überleitungsanzeige an den Unterhaltsschuldner durch Übergabe an seine geschiedene Ehefrau erfolgt ist (§§ 185, 181 Abs. 1 ZPO), bei der er wieder Aufnahme gefunden hat.«
DRsp I(166)252d-e NJW-RR 1993, 1222 OLGReport-Düsseldorf 1993, 77 [...]