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BGH (2 StR 212/92) | Datum: 17.07.1992
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen [...]