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BGH (XII ARZ 8/92) | Datum: 08.04.1992
1. Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen vor. Mit dem Kreisgericht Osterburg und dem Amtsgericht Essen haben sich zwei Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig [...]