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OLG Koblenz (11 UF 1106/90) | Datum: 06.06.1991
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung des Antragstellers hat auch Erfolg. Der Antragsteller hat 1991 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von rund 5.100,-- DM. 1990 hat der [...]