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BGH (V ZR 194/89) | Datum: 09.11.1990
Die Kläger kauften am 8. Juli 1986 von dem Beklagten ein Hausgrundstück unter Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel. Im Kaufvertrag 'sicherte' der Beklagte 'zu', daß ihm keine Mängel an dem Objekt bekannt seien. [...]