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»Gütergemeinschaft kann zu dem alleinigen Zweck der Eigentumsübertragung vereinbart und alsbald wieder aufgehoben werden, allerdings nicht in derselben Urkunde.« Die Beteiligten (Eheleute) haben zunächst in einer notariellen Urkunde den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, einen Erbvertrag geschlossen und für die Zukunft wieder die Zugewinngemeinschaft vereinbart. Nach Ablehnung des Antrags auf Grundbuchberichtigung durch Eintragung beider Beteiligten, vereinbarten die Eheleute erneut in notarieller Urkunde die Gütergemeinschaft, um sie in einer weiteren Urkunde wieder aufzuheben.
DRsp I(165)215d MDR 1990, 631 NJW-RR 1990, 837 OLGZ 1990, 262 Rpfleger 1990, 255 [...]
Jeder Elternteil kann die Unterhaltsbestimmung des § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB allein wirksam vornehmen, wenn die Belange des anderen Elternteils nicht berührt werden und wenn diesem zugemutet werden kann, die Unterhaltsbestimmung hinzunehmen. Die Bestimmung der Unterhaltsgewährung in Form von Naturalunterhalt und Taschengeld führt nicht zur Beeinträchtigung des anderen Elternteils, bei welchem das Kind derzeit lebt, wenn beide Eltern und das volljährige Kind noch bis vor kurzem in einem Haushalt gelebt haben.
FamRZ 1990, 1028 LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 16 NJW-RR 1990, 1229 [...]