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BGH (XII ARZ 1/90) | Datum: 07.02.1990
»... Die polizeiliche Anmeldung ist für die Begründung eines Wohnsitzes weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGH, NJW 1983, 2771 ..). Sie kann allerdings ein Beweisanzeichen sein. Da der Bekl. indessen sowohl in [...]