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Ein »grobes Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen« ist nicht gegeben, wenn der Ausgleichsanspruch der Ehefrau durch eine vereinbarte Kürzung der Ehezeit verringert wird, und dies als Gegenleistung dafür gedacht ist, daß der ausgleichspflichtige Ehemann ihr ein Studium finanziert sowie den Unterhalt der gemeinsamen Tochter allein getragen hat.
EzFamR BGB § 1587o Nr. 5 FamRZ 1990, 416 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 41 [...]
A. Gegenüber dem volljährigen Kind erstreckt sich die Auskunftspflicht grundsätzlich nur auf die laufenden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, nicht auf den Vermögensstamm als solchen. B. Der Auskunftsanspruch ist nicht durch § 1605 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wenn ein Kind nach Ablauf eines bis zum Eintritt der Volljährigkeit befristeten Vergleiches erneut Unterhalt fordert, nachdem es vor Vergleichsschluß erkennbar nur mit Rücksicht auf die zeitliche Befristung von einer weiteren Verfolgung des Auskunftsanspruchs Abstand genommen hatte.
FamRZ 1990, 657 LSK-FamR/Hannemann, § 1605 BGB LS 17 LSK-FamR/Hannemann, § 1605 BGB LS 46 [...]