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BGH (IV ZB 106/88) | Datum: 04.10.1989
Die Entscheidung ist zu einem Ehevertrag gem. § 1408 Abs. 2 ergangen; für Verträge nach § 1587o BGB gilt jedoch insoweit nichts anderes. Die Entscheidung ist zu einem Ehevertrag gem. § 1408 Abs. 2 ergangen; für [...]