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In den Verfahren über einen Antrag der Mutter eines nichtehelichen Kindes nach §§ 1707, 1706 Nr. 1, 2 BGB, die die Personen- und Vermögenssorge für das Kind zum Gegenstand haben (vgl. § 1706 BGB), ist die Mutter als sorgeberechtigter Elternteil nach § 50a Abs. 1 S. 2, nicht nach Abs. 2, anzuhören.
so auch LG Berlin, FamRZ 1989, 208 , 209 DAVorm 1989, 793 [...]
Ergibt sich aus früherem Verhalten eines Elternteils, dessen Zustimmung zur Adoption seines Kindes wegen Gleichgültigkeit ersetzt werden soll, daß mit ihm eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, weil er Termine nicht einhält und Hilfen nicht annimmt und somit Beratungsbemühungen ins Leere gegangen und erfolglos geblieben sind, so ist das Unterlassen der Beratung durch das Jugendamt nach § 51a Abs. 1 JWG vor der Zustimmungsersetzung unschädlich.
§ 51a JWG entspricht jetzt dem § 51 SGB VIII FamRZ 1990, 663 [...]