Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (5 UF 41/89) | Datum: 08.03.1989
Nach Auffassung des Senats ist ein Ausschluß des Umgangsrechts gem. § 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB nur zulässig, wenn dies für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes erforderlich ist und der Gefährdung des [...]