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OLG München (12 UF 1631/88) | Datum: 15.03.1989
Die Berufung der Klägerin ist zulässig (§§ 511 ff ZPO ) und zum überwiegenden Teil begründet. Da die Ehe der Parteien bereits im Jahre 1961, geschieden wurde, richtet sich der geltendgemachte Unterhaltsanspruch nach §§ [...]