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OLG Koblenz (13 Uf 1492/86) | Datum: 11.01.1988
Ein Prozentsatz von 5 % bis 10 %, wie er anscheinend von Zahnärzten bei Praxisverkäufen vereinbart wird, wird bei einer Praxis für Allgemeinmedizin als zu niedrig angesehen. Dies beruht möglicherweise darauf, daß die [...]