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LG Limburg (7 T 113/87) | Datum: 11.09.1987
»... Das Gesetz knüpft die Anfechtungsmöglichkeit eines ehel. Kindes u. a. an die Voraussetzung, daß sie nur seit dem Eintritt der Volljährigkeit innerhalb von zwei Jahren zulässig ist. So liegt es hier nicht. Die [...]