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Wohnen Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner in verschiedenen OLG-Bezirken, erfolgt die Ermittlung des Bedarfs und der Leistungsfähigkeit sinnvollerweise unter Berücksichtigung der Bedarfssätze des für die jeweilige Partei zuständigen Oberlandesgerichts.
DAVorm 1988, 432 FamRZ 1988, 760 LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 112 [...]