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KG (16 WF 6026/87) | Datum: 06.11.1987
»...[Es] stellt sich die Frage, ob die Kl. [Unterhaltsberechtigte] aufgrund der angeführten Ermächtigung der Stadt M. auch befugt sind, die vor der Klagezustellung im Wege der Überleitung [§§ 90, 91 BSHG] auf die Stadt [...]