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OLG Koblenz (13 UF 1043/86) | Datum: 10.08.1987
»Das AG .. ist zutreffend davon ausgegangen, daß es grob unbillig wäre, wenn der Bekl. [geschiedener Ehemann] für die Kl. den vollen angemessenen Unterhalt zahlten müßte; denn hier sind jedenfalls die Voraussetzungen [...]