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OLG Hamburg (2 UF 48/86) | Datum: 11.08.1987
(c) »... Die Ehe der AntrG. mit dem AntrSt. umfaßt unterhaltsrechtlich eine Dauer von 9 Jahren und 4 1/2 Monaten. ... Somit handelt es sich um eine Ehe von mittlerer Dauer zwischen zwei bis zehn Jahren, für die es nach [...]