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BGH (VIII ZB 2/87) | Datum: 11.03.1987
»...Nach den glaubhaft gemachten Tatsachen befand sich Rechtsanwalt A. [, der es übernommen hatte, innerhalb der bis zum 20. 11. 1986 laufenden Berufungsfrist eine Berufungsschrift in den Briefkasten der Gemeinsamen [...]