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Da Unterhaltsansprüche nur dann auf das den Unterhaltsvorschuß gewährende Land übergehen, wenn dieses tatsächlich den Unterhalt erbringt, bleibt die Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten für eine Klage auf künftigen Unterhalt unberührt.
Vgl. BGH - IVb ZR 598/80 - vom 07.10.1981, FamRZ 1982, 23 FamRZ 1987, 859 [...]
Haben die Ehegatten in der Vereinbarung über den VA gem. § 1587o BGB den Ausgleich einer Beamtenversorgung auf einen bestimmten Monatsbetrag begrenzt, ist für die Kürzung des Ruhegehalts die in § 57 Abs. 2 Satz 2 und 3 BeamtVG bestimmte Dynamisierungsregelung dennoch anzuwenden; denn der zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten begründete Rentenanwartschaftsbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nimmt an den gesetzlichen Rentenanpassungen teil, die vom Dienstherrn dem Rentenversicherungsträger zu erstatten sind.
FamRZ 1987, 810 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 48 NJW 1987, 1566 [...]