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OLG Hamm (15 W 242/85) | Datum: 07.01.1987
Die Eheleute S. waren je zur Hälfte Miteigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Für Frau S. war Gebrechlichkeitspflegschaft angeordnet und ihr Sohn zum Pfleger bestellt worden. Durch notariell [...]