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OLG Hamm (15 W 7/86) | Datum: 11.06.1986
»... Bei der Auslegung der hier gegebenen testamentarischen Bestimmung war die Auslegungsregel des § 2067 Satz 1 BGB entsprechend anzuwenden. In ihrem Wortlaut und ihrer unmittelbaren Anwendung betrifft diese Norm die [...]