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BGH (IVb ZR 64/85) | Datum: 26.11.1986
Die Kläger sind die ehelichen Kinder der Beklagten aus deren geschiedener Ehe. Sie leben in Familienpflege. Die Personen- und Vermögenssorge obliegt dem Jugendamt B. als Amtsvormund. Als Träger der öffentlichen [...]