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BGH (IVb ZR 59/85) | Datum: 17.09.1986
»... Eine Mahnung ist eine Erklärung oder sonstige tatsächliche Handlung, durch die der andere Teil zur Leistung aufgefordert wird. Sie ist keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, weil ihre Rechtsfolge Ä der Verzug [...]