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c-d. Zulässigkeit der Abänderungsklage zur Nachforderung bisher nicht eingeklagten Vorsorgeunterhalts, (d) aber erst dann, wenn sich die Verhältnisse des Vorprozesses, in dem der Unterhaltsgläubiger seinen vollen Unterhalt eingeklagt hatte, wesentlich geändert haben.
BGH (IVb ZR 19/84) | Datum: 03.04.1985
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