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OLG Hamm (15 W 46/85) | Datum: 16.04.1985
Der Senat führt u. a. aus: Da das Grundrecht auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses (Art. 10 GG ) auch im Verhältnis zwischen Mündel und Vormund zu beachten sei und auch dem Entmündigten zustehe, bedürfe es zu [...]
OLG Hamm (15 W 131/85) | Datum: 10.06.1985
»... [Das LG] hat zu Unrecht die sechswöchige Anfechtungsfrist der §§ 1956 , 1954 Abs. 1 BGB als gewahrt angesehen, die im Falle der Irrtumsanfechtung nach § 1954 Abs. 2 2. Alternative BGB mit dem Zeitpunkt beginnt, in [...]
OLG Hamm (11 UF 15/85) | Datum: 30.09.1985
FamRZ 1985, 198 MDR 1986, 147 [...]
OLG Hamm (6 UF 638/84) | Datum: 20.02.1985
»Der Antrag auf Feststellung, daß der Antragsgegnerin (AntrG., geschiedene Ehefrau) ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht zusteht, ist erfolglos. Es fehlt ein rechtliches Interesse des AntrSt. (geschiedener [...]