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OLG Frankfurt/Main (5 WF 268/85) | Datum: 29.10.1985
»... Nach § 620 c Satz 2 ZPO sind den Unterhalt regelnde einstw. Anordnungen grundsätzlich unanfechtbar. Die Frankfurter Familiensenate haben die [sofortige] Beschwerde in solchen Fällen in Übereinstimmung mit der h. [...]