Sortieren nach
Die Ehelicherklärung eines nichtehelichen Kindes durch das Vormundschaftsgericht kann nicht vor Geburt des Kindes erfolgen. Sie würde als bedingtes Geschäft gegen § 1724 BGB verstoßen. Eine Zulässigkeit kann auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 1600b Abs. 2 BGB hergeleitet werden.
DRsp I(167)311a FamRZ 1984, 98 NJW 1984, 876 OLGZ 1983, 434 Rpfleger 1984, 16 [...]