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Die Ehelicherklärung eines nichtehelichen Kindes durch das Vormundschaftsgericht kann nicht vor Geburt des Kindes erfolgen. Sie würde als bedingtes Geschäft gegen § 1724 BGB verstoßen. Eine Zulässigkeit kann auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 1600b Abs. 2 BGB hergeleitet werden.
DRsp I(167)311a FamRZ 1984, 98 NJW 1984, 876 OLGZ 1983, 434 Rpfleger 1984, 16 [...]
Die Zurückweisung des Aufhebungsantrags der Mutter ist gerechtfertigt, wenn die Mutter den Kindesvater nicht angeben kann, weil sie es von Anfang an bewußt unterlassen hat, sich in irgendeiner Weise Kenntnis von dessen Person zu verschaffen.
DRsp I(167)310f FamRZ 1984, 99 MDR 1984, 315 NJW 1984, 617 [...]