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BGH (IV ZR 30/79) | Datum: 23.11.1979
B. Dies gilt auch für § 1566 Abs. 1 BGB . Die mit beiden Absätzen des § 1566 BGB verfolgten Zwecke hängen miteinander zusammen. Sie sollen die für den Beurteiler oft schwierige Feststellung des endgültigen Scheiterns [...]