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BGH (4 StR 133/76) | Datum: 29.04.1976
Die Jugendkammer hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung unter Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 2 StGB zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die auf den [...]