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Das Verlangen eines Zugewinnausgleichs ist dann grob unbillig, wenn die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur ein knappes Jahr gedauert hat, die Ausgleichspflichtige dem Ausgleichsberechtigten innerhalb dieser Zeit drei fabrikneue Pkw's gekauft und schließlich für den gemeinsamen Sohn, der mit einer Hasenscharte und einem Wolfsrachen geboren wurde und daher mehrmals operiert sowie psychiatrisch behandelt werden mußte, erhebliche finanzielle Mehraufwendungen hat.
FamRZ 1973, 657, 658 LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 30 [...]
Macht ein nichteheliches Kind einen Unterhaltsanspruch in Höhe des pauschalierten Regelunterhalts geltend, dann muß es darlegen, daß es keine anrechenbaren anderweitigen Leistungen erhält, die zu einer Minderung der Pauschalsätze führen würden.
Anmerkung Brüggemann, DAV 1973, 210 DAVorm 1973, 210 LSK-FamR/Hannemann, § 1615g BGB LS 13 [...]