Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. Februar 2024 - 3 O 16/24 - wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. 1. Die gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO erhobene [...]
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