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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.03.2024

13 B 1047/22

Normen:
GlüStV § 3 Abs. 1 S. 1
GewO § 33d
StGB § 284
GlüStV 2021 § 3
GewO § 33h Nr. 3
GewO § 33d
StGB § 284

Fundstellen:
GewArch 2024, 195

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. August 2022 geändert. Die aufschiebende Wirkung der durch die Antragstellerin in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht [...]
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