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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.03.2024

7 A 2107/22

Normen:
BauO NRW 2018 § 30 Abs. 8
BauO NRW a. F. § 31 Abs. 4

1. Die Berufung wird zugelassen, soweit der Kläger einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen eines Verstoßes gegen das Verbot von Öffnungen in der zu seinem Grundstück grenzständigen Wand auf dem [...]
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